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CORSIA

Worum geht es?

Der internationale Luftverkehr ist eine entscheidende Säule unserer Wirtschaft. Durch ihn werden Menschen und Waren weltweit miteinander verbunden, neue Märkte erschlossen und viele Arbeitsplätze weltweit gesichert. Neben seiner wirtschaftlichen Bedeutung hat der Luftverkehr nicht zuletzt durch die erzeugten Treibhausgase und Luftschadstoffe auch eine hohe umweltpolitische Bedeutung.

Dies spiegelt sich in der Klimaschutzstrategie des Luftverkehrs wider, dessen Ziel es ist, die CO2 Emissionen trotz des wachsenden internationalen Luftverkehrs so gering wie möglich zu halten und ab 2020 zu stabilisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Mitgliedstaaten der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation - ICAO im Jahr 2016 ein globales CO2-Kompensationssystem beschlossen – das Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, kurz CORSIA.

CORSIA ist ein marktbasiertes System, in dem die CO2 Emissionen von internationalen Flügen mit Emissionsberechtigungen aus Emissionshandelssystemen und Projektgutschriften (so genannten Offsets) kompensiert werden können. Das ehrgeizige Ziel von CORSIA ist aber nicht CO2 Emissionen durch Offsets zu kompensieren, sondern durch Innovation von Technologien und die Verwendung von nachhaltigen Treibstoffen wie z.B. Biokerosin oder grünem Wasserstoff[1] eine langfristige Dekarbonisierung des internationalen Luftverkehrs zu erreichen.

Wer nimmt CORSIA teil?

Über 190 ICAO-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von wirtschaftlich gering entwickelten Ländern, einigen Kleinstaaten und Entwicklungsländern ohne Meereszugang, nehmen an CORSIA teil. Luftfahrzeugbetreiber dieser Staaten, die mehr als 10.000 t CO2 Emissionen pro Jahr aus internationalen Flügen mit Flugzeugen, die ein Höchstabfluggewicht von mehr als 5,7 Tonnen produzieren, verpflichten sich, die CO2 Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr zu überwachen und berichten.

CO2 Emissionen von Inlandsflügen sind von CORSIA nicht betroffen, können aber insbesondere in der EU bereits durch andere Emissionshandelssysteme wie z.B. EU-ETS erfasst geworden sein.

In welchem Zeitraum wird CORSIA implementiert?

Die Umsetzung von CORSIA soll in drei Phasen erfolgen. In den ersten beiden Phasen - Pilotphase von 2021 bis 2023 und Phase I von 2024 bis 2026 ist die Teilnahme an CORSIA freiwillig. Bislang haben 81 Staaten (darunter alle EU-Staaten), die zusammen rund 77 % der weltweiten Verkehrsleistung ausmachen, beschlossen, bereits zu Beginn der Pilotphase an CORSIA teilzunehmen. In der Phase II von 2027 bis 2035 sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet an CORSIA teilzunehmen. Dies soll gewährleisten, dass mindestens 90 % der Verkehrsleistung im internationalen Luftverkehr abgedeckt werden.

Zur Bestimmung der Emissions-Baseline sind Luftfahrzeugbetreiber aus allen ICAO-Mitgliedstaaten, unabhängig von ihrem Zeitplan für die Teilnahme, dazu verpflichtet, ihre CO2 Emissionen in den beiden Jahren 2019 und 2020 zu überwachen und berichten.

Überschneidung mit dem EU-Emissionshandelssystem

Bereits seit 2012 ist der Luftverkehr in den EU-Emissionshandel einbezogen. Luftfahrzeugbetreiber müssen ihre CO2 Emissionen von Flügen innerhalb des Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) überwachen und jährlich berichten. Das bedeutet, dass die CO2 Emissionen aus europäischen internationalen Flügen seit dem 1. Januar 2019 sowohl unter dem EU-Emissionshandel als auch unter CORSIA einer jährlichen Berichterstattung unterliegen.

Zur Harmonisierung beider Systeme werden einheitliche Regeln[2] zur Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) in der EU verwendet, so dass Luftfahrzeugbetreiber für beide Systeme nur ein Monitoringkonzept vorweisen müssen.

Welche Aufgabe hat der Luftfahrzeugbetreiber?

Monitoringkonzept:

Für die Zwecke der Berichterstattung über ihre CO2 Emissionen gelten für Luftfahrzeugbetreiber die Vorschriften gemäß den Regelungen für die Überwachung von und die Berichterstattung über Treibhausgasemissionen (MVO). Luftfahrzeugbetreiber sind verpflichtet ein Monitoringkonzept zu entwerfen, welches von der jeweils zuständigen Behörde des Staates, dem er zugeordnet ist, genehmigt werden muss. Dieses muss neben Angaben zur Identifizierung des Luftfahrzeugbetreibers, Informationen zur Flotte, Treibstoff und Datenmanagement, sowie die Methodik zur Erfassung des genutzten Treibstoffs und zum Umgang mit Datenlücken enthalten. Das Monitoringkonzept ist nach der Genehmigung zwingend einzuhalten und für die Berichterstattung zu nutzen. Änderungen des Konzepts erfordern immer eine Genehmigung durch die jeweils zuständige Behörde.

Emissionsbericht:

Der Luftfahrzeugbetreiber ist verpflichtet, über seine gesamten CO2 Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr einen jährlichen Bericht ab dem Jahr 2019 zu erstellen. Zu diesem Zweck kann ggf. auf ein Template der jeweils zuständigen Behörde zurückgegriffen werden. In jedem Fall müssen die Mindestanforderungen aus Anhang 5 des Beschlusses für CORSIA[3] erfüllt sein. Der Emissionsbericht ist nach einer obligatorischen Verifizierung fristgerecht (wie z.B. 31. März in der EU) der jeweils zuständigen nationalen Behörde einzureichen.

Verifizierung:

Zur unabhängigen Verifizierung der Daten im Emissionsbericht muss der Luftfahrzeugbetreiber einen unabhängigen und akkreditierten Prüfer beauftragen. Der Prüfer führt die Verifizierung der vom Betreiber gemachten Angaben und Daten durch. Nach Abschluss der Verifizierung wird ein Verifizierungsbericht erstellt, der zusammen mit dem Emissionsbericht an die zuständige nationale Behörde eingereicht werden muss.

KPMG CERT als zuverlässiger Partner 

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KPMG CERT ist seit mehr als 10 Jahren als akkreditierter Prüfer für den EU Emissionshandel tätig und hat bereits mehr als 3.000 Verifizierungen bei mehr als 300 emissionshandelspflichtiger Anlagen und Luftfahrzeugbetreibern erfolgreich abgeschlossen. Wir sind ebenfalls für CORSIA akkreditiert und als anerkannter Prüfer auf der ICAO-Webseite geführt.

Wir bieten ein hervorragendes Prüfungsteam mit fundiertem Wissen in der Luftverkehrsbranche und spezifischem Fachwissen sowohl im EU Emissionshandel als auch für CORSIA. Wir verwenden einen agilen Prüfungsansatz und können daher unsere Projekte mit geringem Zeitaufwand und einer effektiven Überprüfung der Prozesse durchführen und somit eine effiziente Verifizierung der Emissionsberichte garantieren. Unser Prüfungsvorgehen entspricht dabei den Regeln für EU ETS und CORSIA zur Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung (MVR).

Schlusswort

CORSIA ist einer der wichtigsten Bausteine für einen nachhaltigen Luftverkehr. Die Anfragen von Passagieren für CO2 neutrale Flüge nehmen heutzutage stark zu und die Tendenz geht weiter nach oben. Je früher ein Luftfahrzeugbetreiber die Ziele von CORSIA umsetzen kann, desto besser ist er auf dem Markt aufgestellt. Hinsichtlich der unternehmerischen Klimarisiken steigt die Bedeutung von CORSIA als Entscheidungsgrundlage für Stakeholder.

 

[1] Durch erneuerbaren Strom produzierten Wasserstoff, bei dem keine CO2 Emissionen während des Herstellungsprozesses freigesetzt werden

[2] VERORDNUNG (EU) 2017/2392 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2017 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/2066 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018; DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/1603 DER KOMMISSION vom 18. Juli 2019

[3] ICAO 2018: INTERNATIONAL STANDARDS AND RECOMMENDED PRACTICES – Annex 16 ENVIRONMENTAL PROTECTION - Volume IV CORSIA vom 27. Juni 2018